Berlin gegen Hassgewalt – Soforthilfefonds für Betroffene
Berlin gegen Hassgewalt – Soforthilfefonds für Betroffene

Finanzielle Unterstützung für Betroffene
Der Berliner Soforthilfefonds unterstützt Personen oder Einrichtungen, die aus beispielsweise rassistischen, antisemitischen, ableistischen, LSBTI*feindlichen, sexistischen, antifeministischen, wohnungslosenfeindlichen oder anderen menschenverachtenden Motiven angegriffen oder bedroht werden.
Auch Personen, die aufgrund ihres Engagements für Demokratie und Menschenrechte Gewalt erfahren haben, werden unterstützt.
Mit bis zu 1.000€ können anfallende Kosten für Anwält*innen, Therapiesitzungen, Selbstverteidigungskurse oder die Reparatur eines Gegenstandes beantragt werden.
Lassen Sie sich beraten und stellen Sie einen Antrag!
Der Berliner Soforthilfefonds lässt Sie mit den Kosten nicht alleine!
Informationsvideo in verschiedenen Sprachen
Beratung zum Antrag

Wir beraten zum Antragsprozess und vermitteln bei Bedarf weiter.
Wir stehen den Betroffenen solidarisch, parteiisch und unterstützend zur Seite. Wir arbeiten unabhängig der Einschätzung der Sicherheitsbehörden und Justiz. Es muss nicht vorher Anzeige erstattet worden sein.
Die Beratung kann telefonisch, digital oder persönlich stattfinden. Wir sprechen Deutsch, Englisch, Französisch, und Türkisch. Mit Sprachmittler*innen kann die Beratung in weiteren Sprachen stattfinden. Kontaktieren Sie uns und machen einen Termin aus! Kontaktdaten finden Sie am Ende der Website.
Finanzielle Unterstützung
Wen wir unterstützen:
- Der Fonds für Soforthilfe richtet sich an Einzelpersonen und Einrichtungen, die in Berlin wohnhaft sind und:
- Gewalt oder Bedrohung ausgesetzt sind, die durch menschenfeindliche Einstellungen wie Ableismus, Antifeminismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit, Rassismus, Rom*njafeindlichkeit, Sexismus oder Wohnungslosenfeindlichkeit motiviert ist
- wegen ihres Engagements für demokratische und menschenrechtliche Grundsätze Gewalt oder Bedrohung ausgesetzt sind
- wir können nur Vorfälle berücksichtigen, die in den letzten vier Jahren vorgefallen und die in Berlin passiert sind
- „wirtschaftlich bedürftig“ sind, also über ein geringes Einkommen und wenig Vermögen verfügen oder gemeinnützig sind
Parteiisch, solidarisch, unterstützend
Menschenverachtende Einstellungen wie Rassismus, Antisemitismus, Trans*feindlichkeit und andere Abwertungsideologien erhalten in unserer Gesellschaft zunehmende Akzeptanz und führen leider häufig zu gewälttätigen Übergriffen. Auch Angriffe gegen demokratisch Engagierte, Funktionsträger*innen, Medienschaffende und Politiker*innen haben in den letzten Jahren zugenommen. Wir müssen uns mit denjenigen solidarisieren, die das im Alltag als erstes und oft sogar am eigenen Leib zu spüren bekommen.
Direkt Betroffenen unterstützend zur Seite zu stehen ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung und dringende Notwendigkeit. Um eine kurzfristige Nothilfe gewährleisten zu können, muss die Ermittlung der Betroffenheit unabhängig von der Einordnung von Sicherheitsbehörden und Justiz geschehen. Diese werden den Bedarfen von Betroffenen häufig nicht gerecht. Für uns bedeutet ein solidarischer Umgang mit Betroffenen:
- Parteilichkeit: Wir vertrauen auf die Perspektiven der Betroffenen, nicht auf die Einordnung durch Polizei oder Justiz. Wir nehmen die Bedürfnisse, Wünsche und Sichtweisen der Betroffenen ernst.
- Solidarität: Wir sehen menschenverachtende Gewalt als gesellschaftliches Problem an, das gemeinsam angegangen werden muss. Betroffene dürfen damit nicht allein gelassen werden!
- Unterstützung: Wir verstehen uns als eine Ergänzung der Berliner Unterstützungsstrukturen. Während spezialisierte Beratungsstellen direkte psychosoziale Unterstützung, Hilfestellung in juristischen Fragen und Begleitung zu Polizei, Behörden und Ärzt*innen anbieten, bieten wir finanzielle Hilfe an. Hierfür arbeiten wir eng mit Beratungsstellen zusammen.
Mehr Informationen
Interview-Reihe: Hassgewalt, eine Berliner Realität – Betroffene berichten
Bericht 2025
Hassgewalt, eine Berliner Realität – Bericht des Berliner Soforthilfefonds für das Jahr 2025
Jeden Tag werden in Berlin Personen aus abwertungsideologischen Motiven wie Rassismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit, Sexismus, Ableismus etc. angegriffen oder bedroht. Wer nach einem solchen Gewaltvorfall finanzielle Unterstützung braucht, kann beim Berliner Soforthilfefonds der Amadeu Antonio Stiftung einen Antrag stellen.
2025 hat der Fonds 317 Personen finanziell unterstützt und beraten. Mit den kleinteiligen Unterstützungen wurden benötigte Therapiesitzungen, Anwaltskosten, Selbstverteidigungskurse finanziert oder beschädigte Gegenstände ersetzt. Hinter diesen Zahlen stecken sehr persönliche Erfahrungen. In dieser kurzen Interview-Reihe kommen Betroffene zu Wort.
Häufigstes Motiv Rassismus
In vielen Fällen erfahren die Betroffenen Gewalt aus mehreren Motiven und sind intersektional, also von mehreren Diskriminierungsformen gleichzeitig, betroffen. 2025 waren rassistische Motive bei 66% der Vorfälle besonders häufig. Auch LSBTI*feindliche Motive, und da insbesondere Transfeindlichkeit, waren mit 38% ebenfalls sehr stark, ebenso wie sexistische Motive mit 25%. In mehr als der Hälfte der Vorfälle gab es mehr als ein Motiv. Dies zeigt, dass Ideologien der Ungleichwertigkeit ineinandergreifen.
Hassgewalt kann verschiedene Formen annehmen: Verbale Beleidigung, körperliche Angriffe oder sexualisierte Gewalt sind für viele eine alltägliche Erfahrung. Zahlreiche Fälle passieren im öffentlichen Raum (37%), auf der Straße, in Parks oder in öffentlichen Verkehrsmitteln (15%). Oft kennen die Täter*innen die Personen nicht, die sie angreifen. Es geht den Täter*innen auch nicht um die einzelne Person, sondern sie werden als Stellvertreter*innen einer vermeintlichen Gruppe angegriffen. Dies ist charakteristisch für Hassgewalt. Doch auch der Nahraum (19%) ist häufig nicht sicher, Hassgewalt findet auch in Nachbarschaften durch den Nachbarn, die Mitbewohnerin oder der*die Partner*in statt.
Unterstützung durch den Soforthilfefonds
Viele Betroffene berichten, dass umstehende Personen zwar die Hassgewalt beobachten, aber nicht eingreifen oder Hilfe anbieten. Diese Erfahrung ist für Betroffene besonders schlimm. Der Fonds setzt mit seiner Arbeit ein Zeichen der Solidarität und appelliert an die Verantwortung der Stadtgesellschaft nicht wegzuschauen. Die finanzielle Unterstützung kann für verschiedene Maßnahmen genutzt werden, wie beispielsweise Therapie- und Anwaltskosten, den Ersatz von zerstörten Gegenständen, Selbstverteidigungs- oder Empowermentkurse.
Im Mittelpunkt stehen die Bedarfe der Betroffenen. Denn Hassgewalt geht mit negativen Folgen für die Betroffenen einher: Schlafstörungen, körperliche Beschwerden, psychische Belastungen, finanzielle Probleme oder Sachschäden, um nur einige zu nennen. Daraus entstehen sehr unterschiedliche Bedarfe. Ziel ist es die Betroffenen bei anfallenden Kosten zu unterstützen und eine erste Verbesserung der Situation zu ermöglichen.
Bericht 2024
Hoher Anstieg an Anträgen beim Berliner Soforthilfefonds
Der Berliner Soforthilfefonds unterstützte 2024 421 Personen mit finanziellen Mitteln für verschiedene Maßnahmen wie Sachbeschädigungen, Therapiekosten oder auch Anwaltskosten. Das Projekt hat 368 Beratungen in verschiedenen Sprachen durchgeführt, andere Anträge kamen über Berliner Beratungsstellen.
Dass der Berliner Soforthilfefonds deutlich nochmal mehr Anträge erhalten hat als etwa das Jahr zuvor lässt sich u.a. durch einen besonders schweren Angriff auf kurdische Bewohnerinnen durch andere Bewohnende und Teile des Sicherheitspersonal Ende 2023 erklären. Anti-kurdischer Rassismus und Sexismus waren die Motive hinter dem Angriff. Dass sie als Geflüchtete in ihrer Unterkunft direkt von anderen Bewohnenden und dem Sicherheitspersonal angriffen wurden, hat zu einem massiven Einschnitt für ihr Wohlbefinden und ihr generelles Sicherheitsgefühl gesorgt. Hinzu kamen Sachbeschädigungen und somit Bedarf an Reparaturen und Ersatz sowie Bedarf nach Geldern für akute psychologische Unterstützung und Anwaltskosten – an diesem Punkt konnte der Berliner Soforthilfefonds finanziell unterstützen.
Neben diesem Angriff zeigen aber auch die Statistiken u.a. der Registerstellen, dass Hassgewalt in Berlin zunimmt. Das Monitoring der Registerstellen 2024 berichtet von der höchsten Zahl an Taten bisher. Die meisten Gewalttaten, die beim Soforthilfefonds aufgenommen wurden, wurden aus rassistischen Motiven (knapp 60%) begangen, dabei sind vor allem die Fälle von anti-kurdischem Rassismus (18%) und Anti-Schwarzem Rassismus (14%) hervorzuheben. Die LSBTIQfeindlichen Vorfälle sind mit etwa 21% festzuhalten, dort ist die Zahl der transfeindlichen Motive besonders hoch. Sexistische Vorfälle lagen bei etwa 14%. Es bleibt zu berücksichtigen, dass in etwa einem Drittel der Fälle mehrere Motive genannt werden und somit Gewalt intersektional auftritt. 2024 gab es ebenfalls Fälle von antisemitischer Gewalt, ableistischer, romafeindlicher und Taten gegen das Engagement für demokratische Grundwerte. Dies zeigt Hassgewalt ein breites Phänomen ist und selten alleine auftritt.
Auch 2024 wurde eine nicht-binäre migrantische Person am Rande eines CSD’s angegriffen. Die Person besuchte den Berliner CSD und beobachtete wie zwei Männer, die mit einer Regenbogenflagge zwischen sich am Ufer saßen mit ein paar Jugendlichen in einen Streit gerieten und angegriffen wurden. Die Person hatte Sorge, dass einer der Männer ins Wasser fallen könnte und ging dazwischen. Die Situation löste sich auf, doch wurde die Person von den Jugendlichen am Rande des CSD’s zusammengeschlagen. Nicht nur die körperliche Gewalt aber auch die fehlende Unterstützung im Nachhinein wiegen schwer. Der Berliner Soforthilfefonds konnte in dem Fall mit Geldern für einen Anwalt unterstützen. Die betroffene Person berichtet in einem Interview mit dem Soforthilfefonds von der erfahrenen Gewalt und wie sie Unterstützung erhalten hat (siehe Interview-Reihe).
Ziel der finanziellen Unterstützung ist es eine erste Unterstützung bei anfallenden Kosten nach Hassgewalt zu bieten. Dies kann zu einer ersten Entlastung führen. Dabei ist uns wichtig die Bedarfe der betroffenen Personen in den Blick zu nehmen und gemeinsam zu schauen was in der Situation schnell benötigt wird bzw. welche Kosten entstanden sind. In 2024 war der Bedarf für die Reparatur oder Ersatz von beschädigten Gegenständen besonders hoch sowie für akute Therapiesitzungen und Anwaltskosten. In vielen Fällen ist eine längerfristige Unterstützung und Begleitung nötig, sodass einige Personen an weitere Unterstützungs- und Beratungsstellen verwiesen werden.
Die Unterstützung von Betroffenen bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Berliner Soforthilfefonds steht an der Seite der Betroffenen.
Bericht 2023
Pressemitteilung der Amadeu Antonio Stiftung
Bilanz 2023: Soforthilfefonds unterstützte in 387 Fällen Betroffene von Hassgewalt in Berlin mit 310.000 Euro
Über 420 Anfragen erreichten den Soforthilfefonds „Berlin gegen Hassgewalt“ im Jahr 2023, 387 Anträge wurden bewilligt. 275 Beratungen wurden telefonisch, digital und persönlich durchgeführt und 310.279,40€ an Betroffene weitergegeben. Der deutliche Anstieg gegenüber dem Vorjahr, in dem in 148 Fällen mit 123.000 Euro unterstützt wurde, macht deutlich, dass der Bedarf hoch bleibt, das Angebot bekannter und mehr genutzt wird. Der Soforthilfefonds in Trägerschaft der Amadeu Antonio Stiftung wird seit Mitte 2021 von der Landeskommission Berlin gegen Gewalt aus dem Fonds zur Unterstützung von Betroffenen politisch-extremistischer Gewalt (Unterstützungsfonds), welcher auf Initiative des Berliner Abgeordnetenhauses eingerichtet wurde, gefördert.
Hassgewalt beruht auf menschenverachtenden Einstellungen wie beispielsweise Rassismus, Antisemitismus, Ableismus, Sexismus oder Queerfeindlichkeit. Sie trifft Angehörige der betroffenen Gruppen, aber auch Personen und Einrichtungen, die sich für demokratische und menschenrechtliche Grundsätze einsetzen, wie Journalistinnen, zivilgesellschaftlich Engagierte oder Gewerkschafterinnen.
Häufigstes Motiv Rassismus
In vielen Fällen erleben Betroffene mehrere Diskriminierungsformen gleichzeitig, 2023 war dies in 40% der Anträge der Fall. Mit knapp 60% wurde besonders häufig ein rassistisches Motiv erkannt, darunter fallen etwa ein Viertel Anti-Schwarzer-Rassismus, aber auch anti-muslimischer Rassismus und anti-asiatischer Rassismus. 22% der Vorfälle waren LSBTI-feindlich motiviert, mehr als die Hälfte davon transfeindlich. Sexismus ist mit 14% ebenfalls besonders häufig ein Motiv gewesen.
Hassgewalt kann als verbale Gewalt, körperliche Angriffe oder Bedrohungen im digitalen Raum, verschiedene Formen annehmen und ist für viele Betroffene eine alltägliche Erfahrung. Besonders häufig (33%) wurden Personen auf der Straße im öffentlichen Raum angegriffen oder bedroht. Am zweithäufigsten (21%) waren Vorfälle in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus oder U-Bahn. Wie etwa im Fall einer Person, die an einem Nachmittag auf dem Weg zu einem Termin ist. Sie bemerkt, dass eine Person ihr auf der Straße folgt und immer wieder böse zu ihr rüber schaut. Sie bleibt stehen und dreht sich zu einem Schaufenster, da bleibt die andere Person stehen, beschimpft sie rassistisch und transfeindlich, bespuckt sie und geht weiter. Sie ist geschockt. Obwohl mehrere Personen den Vorfall beobachten, kommt niemand auf sie zu um ihr Hilfe anzubieten. Viele berichten, dass Umstehende nicht eingreifen oder Hilfe anbieten. Dieses Erleben ist für viele Betroffene besonders schlimm. Die betroffene Person möchte den Vorfall in Therapiesitzungen bearbeiten. Bei einem anderen Fall ebenfalls im ÖPNV sind ein paar Freundinnen unterwegs, einer von ihnen trägt einen Davidstern um den Hals und sie sind als queer erkennbar. Es sind Fans einer rechtsradikalen Band im Zug, die sie anpöbeln, antisemitisch und queerfeindlich beleidigen und körperlich angreifen. Sie können sich bei der nächsten Station in Sicherheit bringen und stellen Anzeige gegen die Täter, diese stellen ebenfalls Anzeige – eine Täter-Opfer-Umkehr. Auch dies geschieht häufig und es fallen Kosten für Anwältinnen an.
„Die viele Hassgewalt im öffentlichen Raum, das prägt den Alltag von Betroffenen. Der Fonds ist dafür da, als Stadtgesellschaft zumindest finanziell zu unterstützen und an der Seite von Betroffenen zu stehen. Dies ist ein wichtiges Zeichen der Solidarität seitens der Stadtgesellschaft. Wünschenswert wäre es, wenn mehr Menschen auf betroffene Personen zu gehen und die Gewalt nicht ignorieren.“, erklärt Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung.
Hassgewalt trifft Betroffene aber auch Zuhause (17%) durch den Nachbarn, die Mitbewohnerin oder Partner, sowie auch am Arbeitsplatz durch Vorgesetzte oder Kolleginnen (12%). Dass Gewalt aus menschenverachtenden Motiven nur durch Personen, die sich nicht kennen, ausgeübt wird, ist ein Trugschluss, bei etwa einem Viertel der Fälle lag eine Bekanntschaft vor. Wie etwa im Fall von AK. Er ist Muslim und ist mit seiner Familie vor einem Jahr in eine neue Wohnung eingezogen. Seitdem gibt es Probleme mit einem Nachbarn, der sie immer wieder bedroht und ihnen rassistische Sprüche vor die Tür legt. Diese Situation belastet die gesamte Familie sehr, die Kinder haben zum Teil Angst rauszugehen und sie möchten umziehen.
Soforthilfefonds finanziert bedarfsbezogen
So unterschiedlich wie Hassgewalt auftritt, so unterschiedlich sind auch die Bedarfe der Betroffenen nach einem Vorfall. Beantragt wurden in vielen Fällen mehr als eine Maßnahme, denn bei einem Vorfall kann beispielsweise ein Handy kaputtgehen, welches repariert werden muss, zum anderen werden Gelder für eine Rechtsberatung oder Therapiesitzungen zur Aufarbeitung des Erlebten gebraucht. Der Fonds ermöglicht mit einer finanziellen Förderung von bis zu 1.000 Euro pro Fall eine schnelle erste Entlastung. In vielen Fällen haben die Antragstellenden allerdings einen noch höheren Bedarf und so kann nur ein Teil der tatsächlichen Kosten für Therapie, Anwält*innen oder Reparaturen durch den Soforthilfefonds gestellt werden. In den Beratungen wird bei Bedarf an andere Unterstützungsangebote verwiesen. Der Berliner Soforthilfefonds wird auch in 2024 Betroffene von Hassgewalt finanziell unterstützen. Neben der finanziellen Unterstützung ist es wichtig, dass die gesamte Stadtgesellschaft Verantwortung übernimmt und sich ebenfalls klar gegen Hassgewalt stellt und den Betroffenen zur Seite steht.
Bericht 2022
Beispiele, in denen der Berliner Soforthilfefonds unterstützt hat
Unterstützung nach rassistischem Vorfall: MN war im Sommer 2023 auf einer Straße im Wedding unterwegs als ein fremder Mann zunächst seine Hand hob und dann eine Pistole formte und sie auf MN richtete. MN war schockiert und ging schnell weiter. Doch die Bedrohung durch den Mann ging weiter, er fing an sie rassistisch zu beschimpfen und zu bedrohen. Es waren viele Zeug*innen vor Ort aber niemand Schritt ein. MN ging weg, doch der Mann verfolgte sie noch eine ganze Weile. Die Situation war sehr bedrohlich und SP war davon körperlich und psychisch sehr mitgenommen. Der Berliner Soforthilfefonds hat mit einer finanziellen Unterstützung für Körpertherapie und Therapiesitzungen unterstützt.
Unterstützung nach Angriff auf Demonstration: Im Februar 2023 war BN auf einer Solidaritätsdemonstration zur aktuellen Lage nach dem Erdbeben in der Türkei. Die Demo fand in Kreuzberg statt, dort wurde BN von einer weißen Person körperlich und verbal angegriffen. Die Täter hat versucht die Flagge und die Plakate, die AS dabei hatte wegzunehmen und hat sie geschubst und dabei beschimpft. AEs dauerte einige Minuten bis jemand die Situation bemerkte und zur Hilfe kam. AS musste nach dem Ereignis ins Krankenhaus. Sie wurde körperlich und psychisch verletzt. Der Berliner Soforthilfefonds hat bei der Unterstützung zur Finanzierung von psychologischer Unterstützung und Körpertherapie unterstützt.
Unterstützung nach transfeindlicher Gewalt: NO wurde im Frühjahr 2023 beim Spazieren im Park von einer Gruppe Jugendlicher transfeindlich beleidigt, sie verfolgten NN und bespuckten NO zum Schluss noch, dann liefen sie lachend davon. Für NO war es schockierend, dass dies am helligten Tag passiert und niemand einschreitet. Diese Transfeindlichkeit hat NO sehr lange beschäftigt und NO fühlte sich nicht mehr wohl auf der Straße. Der Berliner Soforthilfefonds hat mit einer Unterstützung für einen Empowermentkurs und Therapiesitzungen geholfen.
Unterstützung nach Angriff durch Neo-Nazi: JF befindet sich seit Jahren in einer Bedrohungslage, da er einen organisierten Neo-Nazi als Nachbarn hat. Er war in der Vergangenheit schon Zielscheibe von Angriffen und hat in 2022 einen erneuten Angriff erlebt. Als JF am Nachhauseweg war, hat sich der Nachbar in den Weg gestellt hat und JF bedroht. JF konnte sich selbst verteidigen und hat es geschafft so an ihm vorbei zu kommen, dabei ist aber sein Handy beschädigt worden. Der Berliner Soforthilfefonds hat bei der Reparatur des Handys sowie für Körpertherapie unterstützt, um bei der psychischen Belastung zu unterstützen.
Unterstützung nach antisemitischem und queerfeindlichem Vorfall: Im Sommer in der S-Bahn war BK mit Freund*innen unterwegs. Er trug einen Davidstern um den Hals und war zudem als queer erkennbar. In der Bahn wurden sie von Fans einer rechtsradikalen Band zunächst verbal auf antisemitische und queerfeindliche Weise später auch körperlich angegriffen und aus der Bahn geprügelt. Sie mussten ins Krankhaus gebracht werden. Bei der Polizei, die ab einem bestimmten Zeitpunkt vor Ort war, haben sie Anzeige erstattet. Die Täter allerdings auch. Dies geschieht in vielen Fällen und es kommt zu einer Täter-Opfer-Umkehr. Beim Soforthilfefonds haben sie finanzielle Unterstützung für anfallende Anwaltskosten beantragt.
Unterstützung nach rassistischem Vorfall: AS wurde am im Winter 2022 beim Lidl bei ihr um die Ecke von einer weißen Frau rassistisch beschimpft. Die Frau hatte sich antiziganistisch gegenüber einer Person geäußert und AS ist eingeschritten. Daraufhin hat die Frau AS mit dem N-Wort und weiteren rassistischen Bezeichnungen beschimpft. Der Vorfall hat AS sehr re-traumatisert und viele vergangene Rassismuserfahrungen sind hochgekommen, sie hatte Schlafstörungen, war körperlich sehr angespannt. Der Berliner Soforthilfefonds hat bei der Finanzierung eines Empowermentworkshops für BIPOC unterstützt.
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Weitere Angebote in Berlin

Schutzfonds – Schutzräume ermöglichen und bewahren
Der Berliner Schutzfonds unterstützt Betroffene von Bedrohungen, Angriffen oder der Zerstörung ihrer Einrichtungen aufgrund von menschenverachtenden Motiven durch bauliche und technische Maßnahmen.

Aktion Noteingang Berlin
Die Aktion Noteingang Berlin schafft Schutzräume für Betroffene von menschenverachtender Gewalt, Bedrohungen und Ausgrenzung im Stadtraum.
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